Allgemeine Mandatsbedingungen

der Sozietät
Scheneburg Rechtsanwälte & Notar
(nachfolgend "Rechtsanwälte)

Die folgenden allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge des Auftraggebers (nachfolgend „Mandant“) mit den Rechtsanwälten, die die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (z.B. außergerichtliche Vertretung des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung des Mandanten in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend „Mandat“ oder „Beratungsleistung“); sie gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit dem Mandanten. Bei notariellen Tätigkeiten der Notare Dr. Max Wesiack und Stefan Wolter finden diese allgemeinen Mandatsbedingungen dagegen keine Anwendung; stattdessen gelten die dafür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

1. Zustandekommen und Umfang des Mandats

Ein Mandat kommt zustande, wenn die Rechtsanwälte ein entsprechendes Angebot des Mandanten annehmen.

Vertragspartner des Mandanten ist grundsätzlich die Sozietät der Rechtsanwälte, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist oder durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wird. In allen Fällen steht die Vergütung ausschließlich der Sozietät zu.

Ein Anspruch auf die Bearbeitung durch einen bestimmten Rechtsanwalt oder Mitarbeiter der Rechtsanwälte besteht nicht. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Rechtsanwälte der Sozietät entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten kanzleiinternen Organisation, wobei Wünsche des Mandanten zur Bearbeitung durch einen bestimmten Rechtsanwalt nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Der Umfang des Mandats ergibt sich aus dem durch den Mandatsantrag des Mandanten begrenzten Mandatsvertrag. Ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart,

  • bezieht sich die Beratungsleistung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland;
  • umfasst die Beratungsleistung keine steuerrechtliche Beratung; steuerliche Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte, z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, auf eigene Veranlassung und Kosten klären zu lassen und etwaige steuerrechtliche Gestaltungsanforderungen den Rechtsanwälten rechtzeitig mitzuteilen bzw. durch die steuerlichen Berater des Mandanten mitteilen zu lassen;
  • wird die Beratungsleistung ausschließlich gegenüber dem Mandanten erbracht; die Rechtsanwälte übernehmen gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden;
  • sind die Rechtsanwälte zur Einlegung von Rechtsmitteln (z.B. Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, soweit dies mit dem Mandanten ausdrücklich vereinbart wurde;
  • sind die Rechtsanwälte berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichten sich die Rechtsanwälte, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.
2. Pflichten der Rechtsanwälte

Eine Verpflichtung zum Tätigwerden der Rechtsanwälte besteht frühestens mit Annahme des Mandats.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit werden die Rechtsanwälte insbesondere folgende Leistungen erbringen:

a) Rechtliche Prüfung

Die Rechtsanwälte werden die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

b) Verschwiegenheit

Die Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufes bekannt geworden ist und besteht nach Beendigung des Mandats fort.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung der Rechtsanwälte in eigener Sache die Offenbarung erfordern.

Die Rechtsanwälte haben ihre Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die an ihrer beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

c) Verwahrung von Geldern

Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte werden — vorbehaltlich Ziffern 4, 5 und 6 – unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf Anderkonten zu verwalten.

d) Datensicherheit

Wegen aller Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten wird auf unsere Datenschutzhinweise verwiesen. Diese können auf unserer Webseite unter www.scheneburg.de/datenschutz abgerufen werden.

3. Mitwirkungspflichten des Mandanten

Die erfolgreiche Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Mitwirkungspflichten des Mandanten:

a) Umfassende Information

Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren und ihnen sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form zu übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit den Rechtsanwälten mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltenen Informationen rechtzeitig an die Rechtsanwälte weiterleiten.

b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Mandant ist verpflichtet, die Rechtsanwälte umgehend zu unterrichten, wenn sich seine Kontaktdaten ändern, oder wenn er längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen unerreichbar ist.

c) Prüfung von Mitteilungen der Rechtsanwälte

Die Rechtsanwälte dürfen den Angaben des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen ihrer Sachbearbeitung zugrunde legen. Der Mandant wird die ihm von den Rechtsanwälten übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben der Rechtsanwälte sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind.

4. Vergütung

Die Abrechnung des Mandats erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV RVG), soweit nicht eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit den Rechtsanwälten geschlossen wurde. Die für die Tätigkeit der Rechtsanwälte nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich, mit Ausnahme von Strafsachen und bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten, nach dem Gegenstandswert des Mandats.

Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere als die im RVG vorgesehenen Gebühren vereinbart, ist eine solche Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie mindestens in Schrift- oder Textform geschlossen wurde.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz – ArbGG); in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

5. Zahlungspflicht des Mandanten, Sicherungsabtretung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung der Rechtsanwälte einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die Zahlungsansprüche der Rechtsanwälte vollständig auszugleichen; dies gilt unabhängig davon, ob dem Mandanten in diesem Zusammenhang Zahlungs- bzw. Erstattungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte zustehen.

Zur Sicherung der Zahlungsansprüche der Rechtsanwälte gegen den Mandanten tritt der Mandant hiermit sämtliche ihm gegen die Gegenseite, seine Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte (insbesondere sonstige Versicherungen, Staatskasse) zustehenden, auf die Zahlung von Geld gerichteten Ansprüche aus dem dem Mandat zugrundeliegenden Sachverhalt an die dies annehmenden Rechtsanwälte ab. Die Rechtsanwälte sind ermächtigt, die Abtretung dem jeweiligen Schuldner mitzuteilen. Die Rechtsanwälte verpflichten sich, die abgetretenen Ansprüche auf Verlangen des Mandanten freizugeben, sofern und soweit diese die Honorarforderung der Rechtsanwälte um 20% übersteigen.

Die Rechtsanwälte dürfen eingehende Zahlungen mit ihnen gegenüber dem Mandanten zustehenden offenen Vergütungsforderungen verrechnen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für ihnen gegenüber dem Mandanten zustehende offene Vergütungsforderungen aus anderen Angelegenheiten.

6. Rechtsschutzversicherung

Sofern der Mandant die Inanspruchnahme einer von ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung wünscht und die Rechtsanwälte beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, sind die Rechtsanwälte im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass durch die Einholung der Kostendeckungszusage durch die Rechtsanwälte eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus dem Gegenstandswert anfällt (Gegenstandswert sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für die Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird).

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten; die Rechtsanwälte werden ihre Leistung ausschließlich für und gegenüber dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber den Rechtsanwälten begleichen. Bei den Rechtsanwälten eingehende Erstattungsleistungen werden die Rechtsanwälte umgehend an den Mandanten auskehren, soweit seitens des Mandanten kein Zahlungsrückstand gegenüber den Rechtsanwälten besteht.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung der Rechtsanwälte in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem RVG abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung regelmäßig nicht zu einer vollständigen Deckung des finanziellen Aufwands der anwaltlichen Beratung bzw. Vertretung des Mandanten führt.

Der Mandant ist einverstanden, dass die Rechtsanwälte gem. § 86 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der Rechtsschutzversicherer Kostenerstattungen, die die Rechtsanwälte z.B. vom Gericht oder Gegner erhalten, regelmäßig in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehren, in dem die Rechtsschutzversicherung zuvor Leistungen gegenüber dem Mandanten erbracht hat.

7. Kommunikation

Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommen die Rechtsanwälte ihrer Informationspflicht durch die Nutzung eines der vom Mandanten mitgeteilten Kommunikationswege nach. Die insoweit vom Mandanten mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich.

Soweit der Mandant den Rechtsanwälten eine E-Mail-Adresse mitteilt, stimmt er zu, dass die Rechtsanwälte ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies den Rechtsanwälten mit.

Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass E-Mails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Er wird daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und erforderlichenfalls die Einstellungen seines E-Mail-Programms anpassen.

8. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Rechtsanwälte aus dem zwischen ihnen und dem Mandanten bestehenden Mandat auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit gemäß § 52 Abs. 1 S. 1 Ziffer 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auf 1.000.000,00 EUR beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Sofern der Mandant wünscht, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten des Mandanten abgeschlossen werden kann.

9. Abtretung, Aufrechnung

Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Rechtsanwälte abgetreten werden.

Eine Aufrechnung des Mandanten gegenüber Forderungen der Rechtsanwälte ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mandanten zulässig.

10. Schlichtungsstelle

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, Webseite: www.s-d-r.org. Die Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für den Fall, dass Meinungsverschiedenheiten mit einem sachbearbeitenden Rechtsanwalt nicht beigelegt werden können, bietet die Kanzlei der Rechtsanwälte eine interne Streitschlichtung an.

11. Gerichtsstand und Leistungsort

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Rechtsanwälte vereinbart, sofern der Mandant Unternehmer ist, oder unabhängig davon für den Fall, dass der Mandant nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Leistungsort der Rechtsanwälte ist der Sitz der Kanzlei der Rechtsanwälte, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.

12. Anwendbares Recht, salvatorische Klausel

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Mandanten und den Rechtsanwälten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss des sogenannten Internationalen Privatrechts).

Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

13. Widerrufsrecht von Verbrauchern

Ist der Mandant Verbraucher – das ist gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können – steht diesem bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen im Sinne des § 312b BGB und bei Fernabsatzverträgen im Sinne des § 312c BGB ein Widerrufsrecht zu.

Für diese Fälle gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

ScheneBurg Rechtsanwälte & Notar
Osterbrooksweg 59
22869 Schenefeld

Tel.: 040/8821586-0
Fax: 040/8821586-88

E-Mail: mail@scheneburg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn die Rechtsanwälte die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem der Mandant dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Rechtsanwälte verliert.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An
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Osterbrooksweg 59
22869 Schenefeld
Tel.: 040/8821586-0
Fax: 040/8821586-88
E-Mail: mail@scheneburg.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ...................................................................

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ...................................................................

Name des/der Verbraucher(s): ...................................................................

Anschrift des/der Verbraucher(s): ...................................................................

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.