Vermögensübertragung zu Lebzeiten /
vorweggenommene Erbfolge

Sie planen eine Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen zu Lebzeiten, z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge? Dabei beraten wir Sie gern und helfen Ihnen bei der Umsetzung.

Steuerliche Aspekte spielen bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten häufig eine große Rolle. Wir stimmen uns hier gern eng mit Ihrem Steuerberater ab. Falls Sie bisher keinen Steuerberater haben, besprechen wir, wann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll ist.

Vor der Beurkundung einer Vermögensübertragung führen wir regelmäßig ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu können Sie gern einen Termin vereinbaren. Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.

Steueroptimierte Nachfolgeplanung
und Unternehmensnachfolge

Für Unternehmerfamilien und Familienunternehmen sind die generationsübergreifende Nachfolgeplanung und die steueroptimierte Strukturierung von Familienvermögen besonders wichtige Themen. Als Gestaltungsinstrument kommen dafür z.B. Familiengesellschaften in Betracht, an denen unter Umständen auch schon minderjährige Kinder beteiligt werden können.

Wenn Sie Ihre Nachfolge planen wollen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, natürlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Steuerstreitigkeiten

Zur anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Wesiack gehört auch die Beratung und Vertretung in Steuerstreitigkeiten.

Zu Steuerstreitigkeiten kommt es immer dann, wenn Sie und das Finanzamt bezüglich steuerlicher Sachverhalte unterschiedlicher Auffassung sind. Von kontroversen Betriebsprüfungen über Einspruchsverfahren bis zu gerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten – wir setzen uns mit Kompetenz und Augenmaß für Ihre Interessen ein.

Wir arbeiten hierbei gern mit Ihrem Steuerberater zusammen. Da wir selbst keine Steuerberatung anbieten, verbleibt die laufende Steuerberatung immer bei Ihrem Steuerberater.

Steuerstrafverfahren

In Steuerstrafverfahren verfügen wir ebenfalls über eine langjährige Erfahrung.

Eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren setzt umfassende Kenntnisse im Strafrecht ebenso wie im Steuerrecht voraus, da das Besteuerungsverfahren und das Strafverfahren gleichberechtigt nebeneinander stehen und nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften ablaufen.

Teilweise besteht im Steuerstrafrecht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Wer wirksam eine Selbstanzeige erstattet, kann nicht bestraft werden, obwohl er eine Steuerhinterziehung begangen hat. Hier ist allerdings häufig schnelles Handeln geboten.

Wenn gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eröffnet wurde, eine Durchsuchung stattgefunden hat oder Sie derartige Maßnahmen befürchten, können Sie sich gern vertrauensvoll an uns wenden.