Wer geschäftlich aktiv werden will, steht vor der Frage, in welcher Rechtsform dies geschehen soll. Bei der Suche nach der individuell besten Lösung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), helfen bei der Gestaltung der erforderlichen Verträge und bereiten für Sie die Anmeldungen zum Handelsregister vor.
Die Gründung einer GmbH, auch in Form einer Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) bedarf der notariellen Beurkundung. Für die Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Soll eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit nur einem Gesellschafter gegründet werden und ist dieser auf absehbare Zeit auch der einzige Geschäftsführer, kann die Gründung der Gesellschaft mit dem gesetzlichen Musterprotokoll sinnvoll sein. Hierzu beraten wir Sie gern. Zur Datenübermittlung finden Sie hier einen Vorbereitungsbogen. Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Ergeben sich nach der Gründung Ihres Unternehmens rechtliche Veränderungen, müssen diese vielfach in das Handelsregister eingetragen werden. Dies gilt z.B. bei Veränderungen auf der Geschäftsführungsebene, dem Ein- und Ausscheiden von Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft oder bei der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.
Wir bereiten für Sie die erforderlichen Handelsregisteranmeldungen vor und kümmern uns um deren Eintragung. Als Schnittstelle zum elektronischen Handelsregister sind wir mit der neuesten Technik und dem nötigen Know-How zur schnellen und sicheren Übermittlung der Anmeldedaten ausgestattet.
Rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail.
Satzungsänderungen einer GmbH, z.B. bei einer Sitzverlegung oder einer Kapitalerhöhung, sind beurkundungspflichtig. Gleiches gilt für Umwandlungen nach dem UmwG. In diesen Fällen bereiten wir für Sie die erforderlichen Beschlüsse, das Protokoll der Gesellschafterversammlung und die Handelsregisteranmeldung vor.
Nach der Beurkundung werden die Unterlagen elektronisch zum Handelsregister eingereicht und wir sorgen für die Eintragung.
Sprechen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wollen Sie Geschäftsanteile an einer GmbH kaufen oder verkaufen? Wir beraten Sie dazu gern, auch bei komplexen Unternehmenskäufen. Neben den wirtschaftlichen Rahmendaten sollten auch die rechtlichen Regelungen stets klar und durchdacht sein.
Sprechen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Nach der Beurkundung und der Wirksamkeit der Übertragung kümmern wir uns um die Erstellung der aktualisierten Gesellschafterliste und die elektronische Einreichung zum Handelsregister.
Planen Sie eine Unternehmensnachfolge oder wollen Sie Ihr Unternehmen aus steuerlichen Gründen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen? Gern stehen wir Ihnen hierbei zur Seite, natürlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch. Gern beraten wir Sie auch zu Unternehmervollmachten.
Seit Anfang 2024 müssen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Amtsgericht in das sog. Gesellschaftsregister eingetragen werden. Dies gilt insbesondere für GbRs, die Eigentümer von Immobilien sind.
Gern beraten wir Sie hierzu und bereiten die entsprechende Anmeldung zum Gesellschaftsregister und die anschließenden Grundbucherklärungen vor. Rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail.
Zudem unterstützen wir Sie im Vereinsrecht bei den erforderlichen Registeranmeldungen, z.B. bei der Gründung eines Vereins, bei Veränderungen der Vorstandsmitglieder, bei Satzungsänderungen oder bei der Auflösung und Liquidation von Vereinen.
Nach der Beglaubigung der Vereinsregisteranmeldung kümmern wir uns um die Einreichung zum Vereinsregister und halten Sie über das Eintragungsverfahren auf dem Laufenden.
Rufen Sie uns hierzu gern an oder schreiben uns eine E-Mail.
Eheverträge können vor der Hochzeit, aber auch später abgeschlossen werden. Gern berät Notar Dr. Wesiack Sie über das gesetzliche Eherecht und die Möglichkeiten, dieses durch Vereinbarung zwischen den Eheleuten zu gestalten. Im Anschluss entwirft er den auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Ehevertrag.
Da es sich bei Eheverträgen meist um sehr individuelle Gestaltungen handelt, ist zur Vorbereitung derartiger Urkunden immer eine persönliche Besprechung erforderlich. Dazu können Sie gern telefonisch einen Termin vereinbaren oder uns eine E-Mail schreiben.
Soll eine Ehe geschieden werden, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll sein, um das Scheidungsverfahren zu verkürzen. Darin können Themen wie Unterhalt, Umgangsrecht der Eltern mit den Kindern und die Vermögensverteilung im Scheidungsfall verbindlich geregelt werden. Notar Dr. Wesiack steht Ihnen dabei gern zur Seite und stimmt sich mit Ihrem Rechtsanwalt ab.
Rufen Sie uns hierzu einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wollen Sie jemanden adoptieren? Durch die Adoption erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. Wie sich die Adoption auf die Verwandtschaftsverhältnisse auswirkt, hängt davon ab, ob das anzunehmende Kind minderjährig oder bereits volljährig ist.
Sprechen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Notar Dr. Wesiack berät Sie gern über die Einzelheiten und bereitet den Adoptionsantrag vor.
Notar Dr. Wesiack steht Ihnen auch für andere familienrechtliche Erklärungen zur Verfügung, wie z.B. bei Sorgerechtserklärungen.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Kaufverträge für Immobilien müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Dies gilt für alle Arten von Immobilienkäufen, d.h. für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.
Der Notar bereitet in diesen Fällen die erforderlichen Vertragstexte vor und berät die Beteiligten. Nach der Beurkundung betreut der Notar die Abwicklung des Vertrages. So besorgt er z.B. notwendige behördliche Genehmigungen und kümmert sich um die Eintragung der käuferschützenden Vormerkung und um die Löschung von Rechten im Grundbuch.
Wir stehen Ihnen gern zur Vorbereitung eines Kaufvertrages zur Verfügung. Die dafür erforderlichen Informationen übermitteln Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Bei der Finanzierung von Immobilien verlangen Kreditinstitute häufig die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek. Dafür haben fast alle Kreditinstitute ihr eigenes Formular, das sie ihren Kunden zusammen mit den Kreditunterlagen zukommen lassen.
Auf Grundlage dieses Formulars bereitet der Notar die erforderliche Bestellungsurkunde vor und klärt die Beteiligten über die damit einhergehenden Rechtsfolgen auf. Nach der Beurkundung reicht er die Urkunde beim Grundbuchamt ein und kümmert sich um die Eintragung.
Wenn Sie eine Grundschuld oder Hypothek bestellen wollen, leiten Sie uns bitte das Formular Ihres Kreditinstitutes und das dazugehörige Anschreiben weiter, z.B. per E-Mail. Dann können Sie gern einen zeitnahen Beurkundungstermin mit Notar Dr. Wesiack vereinbaren.
Planen Sie eine Schenkung oder Übertragung von Immobilien? Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Steuerliche Aspekte spielen bei Immobilienschenkungen häufig eine große Rolle. Wir stimmen uns hier gern eng mit Ihrem Steuerberater ab. Falls Sie bisher keinen Steuerberater haben, besprechen wir, wann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll ist.
Vor der Beurkundung eines Schenkungs- und Übertragungsvertrags führen wir regelmäßig ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu können Sie einfach einen Termin vereinbaren. Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Über besondere Erfahrung verfügen wir auch bei der Aufteilung von Gebäuden nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Besonders wichtig ist hierbei, dass der Aufteilung klare und durchdachte Planzeichnungen zugrunde liegen und etwaige Sondernutzungsrechte eindeutig bestimmt werden.
Gern können Sie hierfür mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Bei Bedarf stimmen wir uns selbstverständlich eng mit Ihrem Architekten ab.
Auch bei der Planung und Durchführung von Bauträgerobjekten und der Projektentwicklung kennen wir uns aus. Vom kleineren Projekt bis hin zur Großprojekten mit mehreren Baufeldern, komplizierten Nachbarschaftsvereinbarungen oder WEG-Anlagen mit Untergemeinschaften – wir beraten und begleiten Sie gern!
Vereinbaren Sie einfach einen Termin und wir besprechen Ihr Projekt.
Schließlich stehen wir Ihnen auch für andere grundbuchrelevante Erklärungen zur Verfügung, wie z.B. bei der Bestellung eines Wegerechts oder einer Baulast oder bei der Löschung von Rechten im Grundbuch.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.
Notarielle Testamente und Erbverträge sorgen für Rechtssicherheit und vermeiden Streit unter den Erben. Sie dienen zudem als Erbnachweis, der bei handschriftlichen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge nur durch einen Erbschein geführt werden kann.
Da Testamente und Erbverträge häufig sehr individuell gestaltet werden, empfehlen wir zur Vorbereitung derartiger Urkunden immer eine persönliche Besprechung. Dazu können Sie gern telefonisch einen Termin vereinbaren oder uns eine E-Mail schreiben.
Sie planen eine Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen zu Lebzeiten oder eine vorweggenommene Erbfolge? Dabei beraten wir Sie gern und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Steuerliche Aspekte spielen bei der Vermögensübertragung häufig eine große Rolle. Wir stimmen uns hier gern eng mit Ihrem Steuerberater ab. Falls Sie bisher keinen Steuerberater haben, besprechen wir, wann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll ist.
Vor der Beurkundung einer Vermögensübertragung führen wir regelmäßig ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu können Sie gern einen Termin vereinbaren. Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Vorsorge ist ein wichtiges Thema für jeden. Denn wenn man durch Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sind Ehepartner und Verwandte nicht automatisch befugt, die dafür erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Auch wollen die meisten Menschen nicht, dass ein Gericht in diesen Fällen einen Betreuer auswählt, den man möglicherweise gar nicht kennt.
Wir beraten Sie gern zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und zeigen Ihnen, wie Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden und auch im Krankheitsfalle Ihren Willen durchsetzen können. Sie bestimmen, welche Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten wird und welchen Handlungsrichtlinien diese Person folgen soll. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung Ihrer Wünsche.
Rufen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wenn im Erbfall die Erbfolge nicht klar durch eine notarielle Urkunde geregelt ist, benötigen die Erben zum Erbnachweis einen sog. Erbschein. Auch Testamentsvollstrecker brauchen meistens einen Nachweis, um handlungsfähig zu sein. Wir stehen Ihnen hier beratend zur Seite und stellen für Sie Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen.
Schreiben Sie uns hierzu gern eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Sind bei einem Erbfall mehrere Personen Erbe geworden, wird der Nachlass zunächst gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Soll das Erbe zu einem späteren Zeitpunkt aufgeteilt werden, nennt man dies Erbauseinandersetzung. Insbesondere wenn dabei Immobilien übertragen werden sollen, muss die Erbauseinandersetzung notariell beurkundet werden. Hier entwerfen wir für Sie den erforderlichen Vertrag und kümmern uns um die Eintragung im Grundbuch.
Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, insbesondere die Namen der Erben und die Grundbuchdaten zur Immobilie. Sprechen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Zudem stehen wir Ihnen auch für andere erbrechtliche Erklärungen zur Verfügung, wie z.B. bei Erb- und Pflichtteilsverzichten.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Sie planen eine Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen zu Lebzeiten, z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge? Dabei beraten wir Sie gern und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Steuerliche Aspekte spielen bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten häufig eine große Rolle. Wir stimmen uns hier gern eng mit Ihrem Steuerberater ab. Falls Sie bisher keinen Steuerberater haben, besprechen wir, wann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll ist.
Vor der Beurkundung einer Vermögensübertragung führen wir regelmäßig ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu können Sie gern einen Termin vereinbaren. Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Für Unternehmerfamilien und Familienunternehmen sind die generationsübergreifende Nachfolgeplanung und die steueroptimierte Strukturierung von Familienvermögen besonders wichtige Themen. Als Gestaltungsinstrument kommen dafür z.B. Familiengesellschaften in Betracht, an denen unter Umständen auch schon minderjährige Kinder beteiligt werden können.
Wenn Sie Ihre Nachfolge planen wollen, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, natürlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Auch bei Testamenten und Erbverträgen sollten steuerliche Aspekte – wie die erbschaftsteuerlichen Freibeträge – stets im Auge behalten werden.
Gern beraten wir Sie in diesen Bereichen und stimmen uns bei Bedarf eng mit Ihrem Steuerberater ab.
Wenn Sie ein Testament oder Erbvertrag errichten wollen, sprechen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail.
Wir stehen Ihnen bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, freien Mitarbeiterverträgen oder Verträgen für leitende Angestellte oder Geschäftsführer als Ansprechpartner zur Seite.
Wir beraten Sie zu Fragestellungen rund um die Ausgestaltung, Änderung und Durchführung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, zum Beispiel bei Fragen der Vergütung, bei Veränderungsprozessen, etwa Versetzungen und Umsetzungen oder bei Sanktionen, wie insbesondere Ermahnungen und Abmahnungen.
Bei der Überprüfung und rechtssicheren Gestaltung von Arbeitszeugnissen sind wir ebenso behilflich wie, je nach Parteirolle, bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Ansprüchen auf Ergänzung oder Korrektur von Zeugnissen.
Wir beraten und begleiten Sie bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, etwa durch Kündigung, Befristung Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag.
Dabei beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht auf das bloße Führen von Verhandlungen über Abfindungszahlungen. Unser Anspruch ist es vielmehr, immer die Gesamtkonstellation des jeweiligen Einzelfalls im Blick zu behalten und dafür ideale und nachhaltige Lösungen im Interesse unserer Mandanten zu erzielen.
Gern stimmen wir uns bei Bedarf auch eng mit Ihren Steuerberatern oder Ihrer Lohnbuchhaltung ab.
Die anwaltliche Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen oder das Arbeitsrecht berührenden Streitigkeiten bilden einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Dabei sind wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie tätig und vertreten Sie nicht nur in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern auch vor den allgemeinen Zivilgerichten sowie Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten.
Ebenso begleiten und führen wir behördliche Verfahren, wie etwa Zustimmungsverfahren bei den Integrationsämtern oder Feststellungs- und Gleichstellungsverfahren bei der Agentur für Arbeit unter Einschluss der jeweils zugehörigen Rechtsbehelfsverfahren.
Dabei setzen wir uns immer mit Kompetenz und Augenmaß für die optimale Durchsetzung Ihrer Interessen ein.
Wir beraten Sie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, etwa zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, zu Betriebsvereinbarungen oder bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Die erforderliche oder sinnvolle Beteiligung von verschiedenen betrieblichen Akteuren, wie beispielsweise Betriebs- oder Personalrat, Gleichstellungsbeauftragten, Schwerbehindertenvertretung oder Inklusionsbeauftragten, haben wir dabei immer mit im Blick.
Wir sind bei der Planung und Umsetzung von betrieblichen Änderungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen sowohl beratend als auch gestalterisch für Unternehmen tätig und begleiten Personalanpassungsmaßnahmen, Betriebsübergänge sowie Betriebsstilllegungen einschließlich Massenentlassungen nebst Anzeigeverfahren.
Auf Arbeitnehmerseite unterstützen wir die Betroffenen derartiger Maßnahmen verhandlungsstark bei ihrer Rechts- und Interessenwahrnehmung.
Ebenso gehört die Beratung in tarifrechtlichen Fragen zu unseren Leistungen, etwa zu Fragen der Ein- und Umgruppierung, zu tarifvertraglichen Vergütungsansprüchen (z.B. Zuschlägen, Zulagen oder Sonderzahlungen) oder zu tariflichen Urlaubs- und Fortbildungsleistungen.
Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Vor Mandatserteilung führen wir regelmäßig ein ausführliches persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch. Dazu können Sie gern einen Termin vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.
Zur Vorbereitung benötigen wir regelmäßig einige Informationen, etwa zur Betriebsgröße, zur Dauer des Arbeits- oder Dienstverhältnisses, Höhe der regelmäßigen Vergütung, Bestehen betrieblicher Interessenvertretungen etc.
Diese Informationen und etwaige Unterlagen können Sie uns zum Termin oder idealerweise bereits im Vorfeld übermitteln, etwa per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wir bieten auch Vorträge, Seminare und Schulungen zu aktuellen oder besonders praxisrelevanten arbeitsrechtlichen Themen an, auf Wunsch auch gern als In-House-Veranstaltungen vor Ort und zu gewünschten Themen.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.