Testamente
und Erbverträge

Notarielle Testamente und Erbverträge sorgen für Rechtssicherheit und vermeiden Streit unter den Erben. Sie dienen zudem als Erbnachweis, der bei handschriftlichen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge nur durch einen Erbschein geführt werden kann.

Da Testamente und Erbverträge häufig sehr individuell gestaltet werden, empfehlen wir zur Vorbereitung derartiger Urkunden immer eine persönliche Besprechung. Dazu können Sie gern telefonisch einen Termin vereinbaren oder uns eine E-Mail schreiben.

Nachfolgeplanung
und vorweggenommene Erbfolge

Sie planen eine Übertragung von Immobilien oder Unternehmensanteilen zu Lebzeiten oder eine vorweggenommene Erbfolge? Dabei beraten wir Sie gern und helfen Ihnen bei der Umsetzung.

Steuerliche Aspekte spielen bei der Vermögensübertragung häufig eine große Rolle. Wir stimmen uns hier gern eng mit Ihrem Steuerberater ab. Falls Sie bisher keinen Steuerberater haben, besprechen wir, wann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll ist.

Vor der Beurkundung einer Vermögensübertragung führen wir regelmäßig ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu können Sie gern einen Termin vereinbaren. Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.

Vorsorgevollmachten
und Patientenverfügungen

Vorsorge ist ein wichtiges Thema für jeden. Denn wenn man durch Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, sind Ehepartner und Verwandte nicht automatisch befugt, die dafür erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Auch wollen die meisten Menschen nicht, dass ein Gericht in diesen Fällen einen Betreuer auswählt, den man möglicherweise gar nicht kennt.

Wir beraten Sie gern zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und zeigen Ihnen, wie Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermeiden und auch im Krankheitsfalle Ihren Willen durchsetzen können. Sie bestimmen, welche Vertrauensperson zu Ihrem Bevollmächtigten wird und welchen Handlungsrichtlinien diese Person folgen soll. Wir helfen Ihnen bei der Formulierung Ihrer Wünsche.

Rufen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Erbscheinsanträge
und Testamentsvollstreckerzeugnisse

Wenn im Erbfall die Erbfolge nicht klar durch eine notarielle Urkunde geregelt ist, benötigen die Erben zum Erbnachweis einen sog. Erbschein. Auch Testamentsvollstrecker brauchen meistens einen Nachweis, um handlungsfähig zu sein. Wir stehen Ihnen hier beratend zur Seite und stellen für Sie Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen.

Schreiben Sie uns hierzu gern eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Erbauseinandersetzungen

Sind bei einem Erbfall mehrere Personen Erbe geworden, wird der Nachlass zunächst gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Soll das Erbe zu einem späteren Zeitpunkt aufgeteilt werden, nennt man dies Erbauseinandersetzung. Insbesondere wenn dabei Immobilien übertragen werden sollen, muss die Erbauseinandersetzung notariell beurkundet werden. Hier entwerfen wir für Sie den erforderlichen Vertrag und kümmern uns um die Eintragung im Grundbuch.

Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, insbesondere die Namen der Erben und die Grundbuchdaten zur Immobilie. Sprechen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Weitere
erbrechtliche Erklärungen

Zudem stehen wir Ihnen auch für andere erbrechtliche Erklärungen zur Verfügung, wie z.B. bei Erb- und Pflichtteilsverzichten.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.