Kaufverträge für Immobilien müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Dies gilt für alle Arten von Immobilienkäufen, d.h. für Eigentumswohnungen und Grundstücke mit Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeimmobilien.
Der Notar bereitet in diesen Fällen die erforderlichen Vertragstexte vor und berät die Beteiligten. Nach der Beurkundung betreut der Notar die Abwicklung des Vertrages. So besorgt er z.B. notwendige behördliche Genehmigungen und kümmert sich um die Eintragung der käuferschützenden Vormerkung und um die Löschung von Rechten im Grundbuch.
Wir stehen Ihnen gern zur Vorbereitung eines Kaufvertrages zur Verfügung. Die dafür erforderlichen Informationen übermitteln Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Bei der Finanzierung von Immobilien verlangen Kreditinstitute häufig die Eintragung einer Grundschuld oder Hypothek. Dafür haben fast alle Kreditinstitute ihr eigenes Formular, das sie ihren Kunden zusammen mit den Kreditunterlagen zukommen lassen.
Auf Grundlage dieses Formulars bereitet der Notar die erforderliche Bestellungsurkunde vor und klärt die Beteiligten über die damit einhergehenden Rechtsfolgen auf. Nach der Beurkundung reicht er die Urkunde beim Grundbuchamt ein und kümmert sich um die Eintragung.
Wenn Sie eine Grundschuld oder Hypothek bestellen wollen, leiten Sie uns bitte das Formular Ihres Kreditinstitutes und das dazugehörige Anschreiben weiter, z.B. per E-Mail. Dann können Sie gern einen zeitnahen Beurkundungstermin mit Notar Dr. Wesiack vereinbaren.
Planen Sie eine Schenkung oder Übertragung von Immobilien? Wir beraten Sie gern und helfen Ihnen bei der Umsetzung.
Steuerliche Aspekte spielen bei Immobilienschenkungen häufig eine große Rolle. Wir stimmen uns hier gern eng mit Ihrem Steuerberater ab. Falls Sie bisher keinen Steuerberater haben, besprechen wir, wann die Einbeziehung eines Steuerberaters sinnvoll ist.
Vor der Beurkundung eines Schenkungs- und Übertragungsvertrags führen wir regelmäßig ein ausführliches Beratungsgespräch. Dazu können Sie einfach einen Termin vereinbaren. Zur Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.
Über besondere Erfahrung verfügen wir auch bei der Aufteilung von Gebäuden nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Besonders wichtig ist hierbei, dass der Aufteilung klare und durchdachte Planzeichnungen zugrunde liegen und etwaige Sondernutzungsrechte eindeutig bestimmt werden.
Gern können Sie hierfür mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Bei Bedarf stimmen wir uns selbstverständlich eng mit Ihrem Architekten ab.
Auch bei der Planung und Durchführung von Bauträgerobjekten und der Projektentwicklung kennen wir uns aus. Vom kleineren Projekt bis hin zur Großprojekten mit mehreren Baufeldern, komplizierten Nachbarschaftsvereinbarungen oder WEG-Anlagen mit Untergemeinschaften – wir beraten und begleiten Sie gern!
Vereinbaren Sie einfach einen Termin und wir besprechen Ihr Projekt.
Schließlich stehen wir Ihnen auch für andere grundbuchrelevante Erklärungen zur Verfügung, wie z.B. bei der Bestellung eines Wegerechts oder einer Baulast oder bei der Löschung von Rechten im Grundbuch.
Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.