Begründung, Ausgestaltung und Durchführung
von Arbeits- und Dienstverhältnissen

Wir stehen Ihnen bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, freien Mitarbeiterverträgen oder Verträgen für leitende Angestellte oder Geschäftsführer als Ansprechpartner zur Seite.

Wir beraten Sie zu Fragestellungen rund um die Ausgestaltung, Änderung und Durchführung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, zum Beispiel bei Fragen der Vergütung, bei Veränderungsprozessen, etwa Versetzungen und Umsetzungen oder bei Sanktionen, wie insbesondere Ermahnungen und Abmahnungen.

Bei der Überprüfung und rechtssicheren Gestaltung von Arbeitszeugnissen sind wir ebenso behilflich wie, je nach Parteirolle, bei der Abwehr oder der Durchsetzung von Ansprüchen auf Ergänzung oder Korrektur von Zeugnissen.

Beendigung von
Arbeits- und Dienstverhältnissen

Wir beraten und begleiten Sie bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen, etwa durch Kündigung, Befristung Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag.

Dabei beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht auf das bloße Führen von Verhandlungen über Abfindungszahlungen. Unser Anspruch ist es vielmehr, immer die Gesamtkonstellation des jeweiligen Einzelfalls im Blick zu behalten und dafür ideale und nachhaltige Lösungen im Interesse unserer Mandanten zu erzielen.

Gern stimmen wir uns bei Bedarf auch eng mit Ihren Steuerberatern oder Ihrer Lohnbuchhaltung ab.

Arbeitsrechtliche
Streitigkeiten

Die anwaltliche Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen oder das Arbeitsrecht berührenden Streitigkeiten bilden einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Dabei sind wir sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie tätig und vertreten Sie nicht nur in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern auch vor den allgemeinen Zivilgerichten sowie Finanz-, Verwaltungs- und Sozialgerichten.

Ebenso begleiten und führen wir behördliche Verfahren, wie etwa Zustimmungsverfahren bei den Integrationsämtern oder Feststellungs- und Gleichstellungsverfahren bei der Agentur für Arbeit unter Einschluss der jeweils zugehörigen Rechtsbehelfsverfahren.

Dabei setzen wir uns immer mit Kompetenz und Augenmaß für die optimale Durchsetzung Ihrer Interessen ein.

Kollektives
Arbeitsrecht

Wir beraten Sie in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, etwa zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, zu Betriebsvereinbarungen oder bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Die erforderliche oder sinnvolle Beteiligung von verschiedenen betrieblichen Akteuren, wie beispielsweise Betriebs- oder Personalrat, Gleichstellungsbeauftragten, Schwerbehindertenvertretung oder Inklusionsbeauftragten, haben wir dabei immer mit im Blick.

Wir sind bei der Planung und Umsetzung von betrieblichen Änderungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen sowohl beratend als auch gestalterisch für Unternehmen tätig und begleiten Personalanpassungsmaßnahmen, Betriebsübergänge sowie Betriebsstilllegungen einschließlich Massenentlassungen nebst Anzeigeverfahren.

Auf Arbeitnehmerseite unterstützen wir die Betroffenen derartiger Maßnahmen verhandlungsstark bei ihrer Rechts- und Interessenwahrnehmung.

Ebenso gehört die Beratung in tarifrechtlichen Fragen zu unseren Leistungen, etwa zu Fragen der Ein- und Umgruppierung, zu tarifvertraglichen Vergütungsansprüchen (z.B. Zuschlägen, Zulagen oder Sonderzahlungen) oder zu tariflichen Urlaubs- und Fortbildungsleistungen.

Auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihr Weg
zur arbeitsrechtlichen Beratung

Vor Mandatserteilung führen wir regelmäßig ein ausführliches persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch. Dazu können Sie gern einen Termin vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.

Zur Vorbereitung benötigen wir regelmäßig einige Informationen, etwa zur Betriebsgröße, zur Dauer des Arbeits- oder Dienstverhältnisses, Höhe der regelmäßigen Vergütung, Bestehen betrieblicher Interessenvertretungen etc.

Diese Informationen und etwaige Unterlagen können Sie uns zum Termin oder idealerweise bereits im Vorfeld übermitteln, etwa per E-Mail.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Vorträge /
Seminare

Wir bieten auch Vorträge, Seminare und Schulungen zu aktuellen oder besonders praxisrelevanten arbeitsrechtlichen Themen an, auf Wunsch auch gern als In-House-Veranstaltungen vor Ort und zu gewünschten Themen.

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.