Gesellschaftsgründung
und Rechtsformwahl

Wer geschäftlich aktiv werden will, steht vor der Frage, in welcher Rechtsform dies geschehen soll. Bei der Suche nach der individuell besten Lösung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie zu den unterschiedlichen Möglichkeiten unternehmerischer Tätigkeit (Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft), helfen bei der Gestaltung der erforderlichen Verträge und bereiten für Sie die Anmeldungen zum Handelsregister vor.

Die Gründung einer GmbH, auch in Form einer Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) bedarf der notariellen Beurkundung. Für die Vorbereitung benötigen wir einige Informationen, die Sie uns am besten auf unserem Vorbereitungsbogen übermitteln (hier abrufbar). Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.

Soll eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit nur einem Gesellschafter gegründet werden und ist dieser auf absehbare Zeit auch der einzige Geschäftsführer, kann die Gründung der Gesellschaft mit dem gesetzlichen Musterprotokoll sinnvoll sein. Hierzu beraten wir Sie gern. Zur Datenübermittlung finden Sie hier einen Vorbereitungsbogen. Bitte senden Sie uns diesen mit den derzeit vorhandenen Daten zurück, gern auch per E-Mail.

Geschäftsführerveränderungen
und Handelsregisteranmeldungen

Ergeben sich nach der Gründung Ihres Unternehmens rechtliche Veränderungen, müssen diese vielfach in das Handelsregister eingetragen werden. Dies gilt z.B. bei Veränderungen auf der Geschäftsführungsebene, dem Ein- und Ausscheiden von Gesellschaftern einer Personenhandelsgesellschaft oder bei der Auflösung und Liquidation der Gesellschaft.

Wir bereiten für Sie die erforderlichen Handelsregisteranmeldungen vor und kümmern uns um deren Eintragung. Als Schnittstelle zum elektronischen Handelsregister sind wir mit der neuesten Technik und dem nötigen Know-How zur schnellen und sicheren Übermittlung der Anmeldedaten ausgestattet.

Rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail.

Gesellschafterversammlungen /
Satzungsänderungen

Satzungsänderungen einer GmbH, z.B. bei einer Sitzverlegung oder einer Kapitalerhöhung, sind beurkundungspflichtig. Gleiches gilt für Umwandlungen nach dem UmwG. In diesen Fällen bereiten wir für Sie die erforderlichen Beschlüsse, das Protokoll der Gesellschafterversammlung und die Handelsregisteranmeldung vor.

Nach der Beurkundung werden die Unterlagen elektronisch zum Handelsregister eingereicht und wir sorgen für die Eintragung.

Sprechen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Anteilsübertragungen /
Unternehmenskäufe

Wollen Sie Geschäftsanteile an einer GmbH kaufen oder verkaufen? Wir beraten Sie dazu gern, auch bei komplexen Unternehmenskäufen. Neben den wirtschaftlichen Rahmendaten sollten auch die rechtlichen Regelungen stets klar und durchdacht sein.

Sprechen Sie uns hierzu gern an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Nach der Beurkundung und der Wirksamkeit der Übertragung kümmern wir uns um die Erstellung der aktualisierten Gesellschafterliste und die elektronische Einreichung zum Handelsregister.

Unternehmensnachfolge

Planen Sie eine Unternehmensnachfolge oder wollen Sie Ihr Unternehmen aus steuerlichen Gründen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen? Gern stehen wir Ihnen hierbei zur Seite, natürlich in enger Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch. Gern beraten wir Sie auch zu Unternehmervollmachten.

Vereinsregisteranmeldungen

Zudem unterstützen wir Sie im Vereinsrecht bei den erforderlichen Registeranmeldungen, z.B. bei der Gründung eines Vereins, bei Veränderungen der Vorstandsmitglieder, bei Satzungsänderungen oder bei der Auflösung und Liquidation von Vereinen.

Nach der Beglaubigung der Vereinsregisteranmeldung kümmern wir uns um die Einreichung zum Vereinsregister und halten Sie über das Eintragungsverfahren auf dem Laufenden.

Rufen Sie uns hierzu gern an oder schreiben uns eine E-Mail.